Bestandserhebungen
Die Mitglieder des Chorverbands Ulm 1921 e.V. sind verpflichtet durch eine jährliche Bestandserhebung (Jahresmeldung), Ihre aktiven und passiven Chormitglieder Stand 31.12. bis zum 15. Januar an den Chorverband Ulm 1921 e.V. zu melden.